Die ideale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich Zahnersatz.
- 30 % der Rechnung für Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken Prothesen) und Implantate
Sie erhalten im ersten Jahr max. 1.000 EUR, im zweiten Jahr max. 1.500 EUR, im dritten Jahr max. 2.000
EUR erstattet. Ab dem vierten Jahr max. 3.000 EUR Erstattung jährlich.
Zahnersatzmaßnahmen für Zähne, die bei Vertragsabschluss fehlen und noch nicht ersetzt sind, sind
von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
Für eine Implantatversorgung (Implantatkörper) der bei Vertragsabschluss fehlenden Zähne, auch
bereits ersetzte Zähne, besteht keine Leistungspflicht.