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News & Presse

Neuigkeiten rund um die vigo

News vom 13.02.2015

Transparente Bearbei­tungs­­zeiten zur Fest­stel­lung der Pflege­be­dürftig­keit – Auswertung des Jahres 2014

Wer zum Pflegefall wird benötigt schnelle Unter­stützung, Auf­­klärung und Beratung. Über die Länge des Verfahrens zur Fest­stellung der Pflege­­be­dürftig­keit führen wir Statistiken, in denen wir unter anderem die Länge des Verfahrens vom Eingang des vollständigen Pflege­antrages bis zur Leistungs­­mit­­teilung erfassen. Die ge­setz­lich definierte Frist haben wir im Jahr 2014 in 100 % aller Fälle ein­ge­halten. Daneben gibt es Sonder­­fälle, für die verkürzte Be­ar­beitungs­­fristen vor­gesehen sind. Jedoch lag uns im Jahr 2014 kein Pflege­­antrag vor, für den die verkürzten Fristen galten.

Gesetzliche Grundlage: Seit dem 30. Oktober 2012 wird durch § 18 Abs. 3 Satz 2 SGB XI (elftes Buch des Sozial­gesetz­buches) vor­­ge­­schrie­ben, dass die Leistungs­­mitteilung spätestens fünf Wochen nach Eingang des voll­ständigen Pflege­­antrages zu ver­senden ist.

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Pressekontakt vigo Krankenversicherung

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